Neues von der Quallenfarm

Der Kongress tanzt die Scharia.

In der heutigen FAZ erhielt Mathias („mit einem t“) Rohe (im Bild oben links) die Gelegenheit, an Necla Keleks Argumenten (1) vorbei in beleidigendem Ton über sie und die Islamkritik herzuziehen sowie eher unfreiwillig seine schariafreundliche Position darzulegen. Lesen Sie seinen Aufsatz mit Anmerkungen meinerseits.

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Das ist Rechtskulturrelativismus

Geheimkommando Scharia-Import? Die  Legende vom  heimlichen Umbau des  Rechtssystems gehört zu den Erfindungen der  Islamkritik. Antwort auf Necla Kelek. Unvereinbarkeit von  demokratischem  Rechtsstaat und Islam? So  wollen es die Extremisten.

Allein im Land Berlin hat es in den letzten Monaten zehn Brandanschläge auf Moscheen gegeben. Eine junge kopftuchtragende Frau ist von einem Islamhasser (1. Verwendung der Vokabel, T.) brutal ermordet worden. In einer repräsentativen Umfrage hat sich eine Mehrheit der Befragten für eine spürbare Beschränkung religiöser Rechte von Muslimen ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesministerin der Justiz das Thema Islam und Recht zum Gegenstand ihres Neujahrsempfangs gewählt.

(Hier erklärt Rohe die Wahnsinnstaten zweier psychisch schwer gestörter Einzeltäter (2) zu einer allgemeinen Tendenz in Deutschland. Er wird sie in der Folge in direkten Bezug zur Islamkritik bzw. Frau Kelek setzen. T.)

Sie hat dabei die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze auch bei hoch emotionsgeladenen Gegenständen angemahnt. Necla Kelek scheint das so sehr zu missfallen (Nein, das nicht, sondern die totale Ahnungslosigkeit der Ministerin in Bezug auf mohammedanistisches Recht („Scharia“) bei gleichzeitiger Herabsetzung der Leute, die sich tatsächlich damit auseinandersetzen missfällt Frau Kelek. T.), dass sie am liebsten den Rücktritt der Ministerin sähe. So ist ihr Artikel “Das ist Kulturrelativismus” zu verstehen, der am 15. Februar in diesem Feuilleton erschienen ist (Er ist bestenfalls s.E. so zu verstehen. T.). Noch schlimmer in Frau Keleks Augen: Die Ministerin hatte mich als einen Juristen und Islamwissenschaftler, der sich seit vielen Jahren mit diesem Thema befasst, um einen Vortrag gebeten.

(Was Frau Kelek an Herrn Rohe schlimm findet, verschweigt er. Sie wirft ihm vor, rechtspolitischer Mentor des ZMD sowie der mutmaßlich verfassungsfeindlichen „Milli Görüs“ (IGMG) zu sein. Frau Kelek: „Er war es, der als Mitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe der ersten Islamkonferenz mit dafür gesorgt hat, dass – gegen den Widerstand der säkularen Muslime – empfohlen wurde, das Kopftuch bei Kindern ‚als religiöse Vorschrift’ zu akzeptieren und an Schulen zu dulden.“ T.)

Die einleitende Kernpassage meiner Rede – im Internet nachlesbar – lautet so: “Dieses Land braucht kulturelle Vielfalt, es schätzt sie. Aber das Recht als solches ist nicht multikulturell in dem Sinne, dass wir einen rechtlichen Pluralismus hätten. Nein – es ist die Rechts- und Verfassungsordnung dieses Landes, die freiheitlich demokratische Grundordnung, die alleine den Maßstab abzugeben hat. Das heißt aber gerade nicht Uniformität in allen Bereichen des Rechts. Es gibt einen weitreichenden Schutz der Religionsfreiheit. Religion wird nach der Konzeption unserer Verfassung als prinzipiell positive mögliche Ressource angesehen. Das beschränkt sich nicht nur auf die Mehrheitsreligion. Und deswegen muss es auch für Muslime möglich sein in diesem Land, ihre Religion zu leben, im Rahmen des geltenden Rechts.”

(Das ist nicht das Problem, das die Islamkritik hat. Sie will, dass auch in sehr unbedeutenden Fällen nicht im Namen der Scharia Recht gesprochen wird, weil sie die Beobachtung gemacht hat, dass der Charakter des Mohammedanismus unbedingt expansiv ist, dass also unbedeutenden bedeutendere, schließlich wichtige und letztlich alle Fälle folgen werden. Sie fragt weiterhin, warum eine Religion über den persönlichen Glauben und das Kultzentrum hinaus den Anspruch erhebt, Wirklichkeit zu gestalten, zunächst Recht zu sprechen, später dann vielleicht auch Kriege zu erklären. Im Westen ist die Trennung von Staat und Kirche eine zentrale Grundlage der Gesellschaftsordnung. Eine Religionsgemeinschaft, die beansprucht, dass im Namen ihrer Religion Recht gesprochen wird, hebt diese Trennung zweifelsfrei auf und demontiert somit unsere Grundlagen. T.)

Das sollte so klar formuliert sein, dass auch Frau Kelek es verstehen kann.

(Sein primitives Gepöbel fällt auf ihn selbst zurück. T.)

Gleichwohl behauptet sie, ich („Ich, ich, ich“. T.) versuchte, “islamische Rechtsauffassungen über die Hintertür des Methodenstreits in unser Recht zu implantieren”, vielleicht als Epigonin einer Alice Schwarzer, die seit Jahren ebenso beharrlich wie faktenresistent einen Feldzug gegen mich führt. Welcher Methodenstreit? Nochmals: Hier gilt deutsches Recht, und deutsches Recht alleine bestimmt, ob und in welchem Umfang religiöse oder fremde rechtliche Normen im Inland zur Anwendung kommen können.

(Rohes Analyse, dass bei uns deutsches Recht gilt, ist richtig. Aber Keleks Vorwurf, er versuche mohammedanistisches Recht zu implantieren, ist es ebenso, wenn er die Auffassung vertritt, es solle auch nur im allerkleinsten Fall im Namen der Scharia geurteilt werden. T.)

Ist Frau Kelek aufgefallen, dass ich im nämlichen Festvortrag dafür plädiert habe, die Fälle der Anwendung ausländischen Rechts (und damit auch islamisch geprägter Vorschriften) dadurch substantiell zu reduzieren, dass wir künftig Familien- und Erbrecht nicht mehr an die Staatsangehörigkeit, sondern an den verfestigten (inländischen) Aufenthalt der Betroffenen knüpfen sollten?

(Die Anwendung ausländischen Rechts sollte m.E. nicht verringert sondern abgeschafft werden. T.)

Und wo liegt das Problem, wenn etwa eine Iranerin von einem deutschen Gericht 600 Goldstücke zugesprochen erhält, die ihr nach ihrem Ehevertrag zustehen? Hier, vor allem aber im Iran wird sie das Geld gut gebrauchen können.

(Methode „der nette Türke von nebenan“: Darum geht es nicht. Es geht um die Hoheit säkularer Prinzipien. T.)

Natürlich darf in Frau Keleks Ausführungen der Hinweis auf die Steinigung nach Scharia-Recht nicht fehlen. Es ist schlimm genug, dass solche furchtbaren Menschenrechtsverletzungen noch in unseren Tagen in manchen – nicht allen! – vom islamischen Recht geprägten Staaten erfolgen.

(Es ist nicht absonderlich, die Steinigung als Vollendung der Scharia zu erwähnen, denn auch wenn sie in einigen Staaten noch nicht angewendet wird, so ist die Tendenz der meisten Staaten zu mehr Mohammedanismus doch eindeutig (3), und dies bedeutet mehr Scharia in ihrer reinsten Form (4).)

Wer sie hierzulande befürwortet, stellt sich selbstverständlich außerhalb der Verfassung. Aber wer tut das? Unter Muslimen in Deutschland bin ich auf eine einzige Äußerung eines früheren Berliner Imams gestoßen, die ich schnellstens publiziert habe – vielleicht ein kleiner Beitrag dazu, dass dem Betreffenden nun die Wiedereinreise verweigert worden ist. Frau Keleks Argumentation verläuft entlang des unredlichen Argumentationsmusters: “Wenn heute gebetet werden darf, wird morgen gesteinigt”.

(Auch dies ist keine absonderliche Vorstellung, denn der Mohammedanismus wurde vor 1.400 Jahren von einem analphabethischen Penner in einem arabischen P*sskaff gegründet (5) aber beherrscht dieser Tage 1,5 Mrd. Menschen zu ihrem Schaden. Auch ist es klar, dass sich natürlich keiner von ihren feigen Mullas traut, hier Steinigungen zu fordern, was in Frankreich, Holland und England schon ganz anders aussieht. T.)

Die Arbeitsgruppe Verfassungsfragen der ersten Deutschen Islamkonferenz ist – wenig überraschend – übereingekommen, ihre Empfehlungen alleine auf der Grundlage des geltenden deutschen Rechts zu entwickeln. Von dem von Frau Kelek behaupteten “Widerstand der säkularen Muslime” war wenig zu erkennen. Auch wenn einzelne Teilnehmer sich zum Beispiel gegen das Tagen von Kopftüchern in der Schule gewandt haben, so hat doch niemand in Frage gestellt, dass wir uns am geltenden Recht auszurichten haben, und genau das ist geschehen.

(Das wäre ja auch noch schöner… Dass man es tat, ist aber im Fall des Dr. Rohe nicht gleichbedeutend mit der Aussage, man wolle dies immer tun, denn ihm und Schnarre geht es doch grade um die Idee, bei den Orks mehr Akzeptanz für unser Recht zu erlangen, indem erlaubt wird, es in Teilen auszusetzen und der Scharia den Vorrang zu geben. T.)

“Kulturrelativismus” ist das entscheidende Stichwort für Frau Keleks Vorwürfe. Aber welche Kultur wird da relativiert? Mit gutem Grund unterscheidet das Recht Sphären der Durchsetzung notwendig einheitlicher Regeln und Verhaltensmaßstäbe von solchen, in denen Vielfalt zulässig, ja vielleicht erwünscht ist. Das gilt auch für das Religionsverfassungsrecht. Der deutsche, säkular-religionsoffene Staat trennt Religion von der Ausübung staatlicher Macht, belässt jedoch den Religionen und Weltanschauungen breiten Raum in der Öffentlichkeit und kooperiert in vielfältiger Weise mit ihnen, vom Religionsunterricht in öffentlichen Schulen über Seelsorge in Militär und Justizvollzugsanstalten bis hin zur Partizipation in Rundfunkbeiräten.

(Es ist richtig, dass die christlichen Kirchen in hohem Maße an der Gestaltung und dem Funktionieren unser Gesellschaft mitwirken. Sie fordern aber keine juristischen Befugnisse. So ist eine Hochzeit in der Kirche kein juristisch-hoheitlicher Akt, sondern ein „Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung“, und viele Pastoren verweigern daher das Zeremoniell des Ringtausches im Rahmen dieses Gottesdienstes. Pastoren haben noch das Recht, Kopien zu beglaubigen, und das war’s dann. Rohe aber will viel, viel mehr für den Mohammedanismus, Schritt für Schritt. T.)

Staatliche Neutralität und Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen sind zentrale Merkmale des Religionsverfassungsrechts. Die Rechtsprechung hat diese Grundsätze in einer Fülle von Entscheidungen umgesetzt und dabei deutlich gemacht, dass auch Muslime dieselben Rechte genießen und denselben Pflichten unterliegen wie alle anderen Bürger und Bewohner dieses Landes. Unerlässliche Handlungsgrundlage ist dabei die Einhaltung des geltenden (Er ist ja mit großem Engagement dabei, ein ANDERES geltendes Recht zu verwirklichen. T.) Rechts. Maßstab dafür ist nicht die abstrakte Prüfung religiöser Texte wie Koran oder Bibel, sondern dasjenige, was die Gläubigen in ihrem konkreten Reden und Tun daraus ableiten. Es wäre geradezu verantwortungslos, wenn wir Menschen, die sich rechtstreu verhalten, aber auch an ihren religiösen oder kulturellen Vorstellungen festhalten möchten, aus dem demokratisch-rechtsstaatlichen Grundkonsens hinausdefinieren würden.

(Erst redet er für die Einhaltung des geltenden Rechts, dann dagegen, dass Menschen, die an ihren religiösen Geboten festhalten wollen, „aus dem demokratisch-rechtsstaatlichen Grundkonsens hinausdefiniert werden“, was eben zwingend nur bedeuten kann, das GELTENDE Recht so zu gestalten, dass dies nicht geschieht: Ein eindeutiges Plädoyer für die Änderung unseres Rechts in Richtung Scharia. T.)

Und wer sich an das Recht hält, darf seine Religion und Kultur pflegen.

(Dagegen hat niemals irgendwer was gesagt. Aber was ist z.B. mit dem massenhaften Schächten von Tieren in der Türkei und neuerdings auch in europäischen Städten (6)? Das halten sie für ihre religiöse Pflicht (s. „halal“), dass muss also genehmigt werden. Was ist mit den Massengebeten, die ganze Stadtviertel lahmlegen. Was ist mit der Verstümmelung weiblicher und auch männlicher Sexualorgane? Der Prophet selbst steinigte, das halten sie… T.).

Der Fortbestand der kulturellen Prägungen unseres Landes kann nicht primär durch das Recht gesichert werden, sondern nur durch aktive Beteiligung und Weitergabe an künftige Generationen. Dass der Umgang mit religiöser und kultureller Vielfalt Reibungsflächen bietet, ist keine neue Erfahrung. Meine Heimatstadt Erlangen ist heute zu Recht stolz auf ihre hugenottische Tradition. Die Einwanderung der Hugenotten wurde allerdings seinerzeit von erheblichem Misstrauen begleitet Stichworte: merkwürdiger Kult, nämlich reformiert statt lutherisch, unverständliche – französische – Sprache, eigenartige Essgewohnheiten, Wegnahme der Arbeitsplätze. Wir tun heute gut daran, uns an den Gemeinsamkeiten zu orientieren, statt Unterschiede von vornherein ohne sachlichen Grund negativ zu belegen.

(Mir ist nichts von Massenschlächtereien im Namen der Hugenotten bekannt. Der Leichenberg des Mohammedanismus ist 270 Millionen Tote hoch, täglich kommen mindestens 100 weitere dazu, die Orks behandeln ihre Frauen wie Sklaven, und die Länder der Orks sind Dreckshaufen. DAS ist das Problem, nicht ihre Essgewohnheiten. T.)

Einem ungewöhnlich breiten Spektrum der deutschen Bundes- und Landespolitik ist es zu verdanken, dass religiösen Muslimen in unserem Land der vom Recht definierte Weg in die Klassenzimmer und Universitäten gebahnt wird, mit mancherlei Problemen im Detail, aber einigem Anlass zum Optimismus. In diesen Tagen hat sich das in Äußerungen des Bundesministers des Inneren wie auch von Vertretern vieler Bundesländer bei einer Tagung der zweiten Deutschen Islamkonferenz in Nürnberg gezeigt. Der Weg zur Etablierung islamischen Religionsunterrichts für die weit mehr als 700.000 Schülerinnen und Schüler und zur Einrichtung einer islamischen Theologieist beschritten.

(„Der Weg zur Einrichtung einer islamischen Theologie ist beschritten“, meint Rohe absolut vermessen, als ob es nicht seit 1.400 Jaheren mohammedanistische Theologie gäbe. T.)

Gerade hier ist die weitere Entwicklung einer authentischen muslimischen Selbstauslegung im Rahmen der deutschen Verfassungsordnung zu erhoffen und zu erwarten. Es geht um das notwendige intellektuelle Gerüst für die übergroße Mehrheit von Musliminnen und Muslimen in unserem Land, die faktisch längst “angekommen” sind, die aber auch Antworten von “innen” benötigen, die sie dazu befähigen, zu diesem Staat und seiner Rechtsordnung auch überzeugt ja zu sagen. Es gibt extremistische Propaganda in die gegenteilige Richtung.

(Nein, es gibt vor allem die absolut berechtigte Angst, die Kontrolle über ein staatsfeindliches Geschehen zu verlieren, welches gleichwohl auch noch vom deutschen Bürger finanziert werden soll. T.)

Umso wichtiger ist es für unsere Gesellschaft insgesamt, dass die verständigungs- und integrationsbereite Mehrheit ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft erhält.

Wenn uns allerdings Frau Kelek in einer im Rhein-Main-Teil dieser Zeitung am 18. Januar abgedruckten Rede die Ergebnisse der recht brutal betriebenen Zwangsassimilation der Polen im Kaiserreich als gelungenes Integrationsbeispiel anpreist, kann einem angesichts solcher Naivität nur Angst und bange werden. Jedenfalls tut sie gut daran, erklärtermaßen darauf zu verzichten, der Bundesministerin der Justiz “rechtspolitischen Nachhilfeunterricht” zu erteilen.

(Sein primitives Gepöbel fällt auf ihn selbst zurück. T.)

Ich möchte beharrlich daran weiterarbeiten, mit wissenschaftlichen Methoden die muslimische Präsenz im Rahmen säkularer europäischer Rechtsordnungen zu erforschen.

(Unsinn, von wegen „Wissenschaftler“, Rohe ist ein Politiker, ein Politiker für die Orks, ein Ork-Agent. T.!)

Wenn Frau Kelek mir und anderen vorwirft, sich dabei am geltenden Recht zu halten (Wo hat sie ihm denn nur DAS vorgeworfen? Jetzt geht’s aber mit ihm durch, der Afghane ist einfach zu hart für ihn, er sollte nur noch den Marokkaner rauchen. T.), dann darf der Jurist und Staatsbürger dies als Kompliment nehmen. Und wenn sie meint, mich dabei als “rechtspolitischen Mentor von ZMD und Milli Görüs” bezeichnen zu müssen, dann wäre ihre eigene passende Einordnung wohl die einer Hofnärrin am Hofe der Islamhasser (2. Verwendung des Wortes. Die infame Beleidigung Keleks kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er ihrer Anschuldigung, er sei ein Mentor von Milli Görüs, nichts entgegenzusetzen hat. T.). Ich wäre ihr verbunden, wenn sie ihre Einschätzung den Betreibern muslimischer Websites mitteilte, auf denen ich wegen kritischer Anmerkungen immer wieder einmal als erklärter Feind des Islam gebrandmarkt werde. (In Bezug auf diese Behauptung hätte ich gerne mal ein paar Links. T.).

Nicht jeder, der meint, die deutsche Staatsordnung gegen den Islam verteidigen zu sollen, hat offenbar auch verstanden, was er oder sie tatsächlich verteidigt. Die Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts, darunter auch Reichweite und Grenzen der Religionsfreiheit, müssen sicherlich immer wieder neu erklärt und verstanden werden – in der gesamten Gesellschaft. Insofern fügt sich Frau Keleks Stellungnahme in die gegenwärtige, teils vehement geschürte Angstdebatte über den Islam. Wer wollte die Gefährlichkeit des islamisch begründeten Extremismus leugnen?

(Nein, die genannten Islamkritiker haben einen anderen Ansatz. Sie analysieren den Mohammedanismus als totalitäre Philosophie und die Jihadisten als dessen Avantgarde. T.)

Mit gutem Grund sind die zuständigen Behörden, aber auch die Wissenschaft wachsam. Der deutsche Rechtsstaat wurde nicht von ungefähr als “wehrhafte Demokratie” ausgestaltet. Aber (Achtung: die „Ja-aber-Methode… ; s. 7) auch hier gilt, dass sich die Definition der Positionen, die als bedrohlich und verfassungsfeindlich zu gelten haben, an den Maßstäben des Rechts orientieren muss und nicht an persönlichen Vorlieben oder Abneigungen. Was Frau Kelek und ihr ideologisches Umfeld betreiben ist nichts anderes als Rechtskulturrelativismus. Um es ganz deutlich zu sagen: Wer das Geschäft des islamischen Extremismus fördern will, der auf Unvereinbarkeit von demokratischem Rechtsstaat und Islam pocht, muss es so anfangen.

(Alles klar: Counterjihad = Jihad, oben = unten, Nazislam = Frieden. T.)

Wie aber gehen wir damit um, dass in vielen Teilen der islamisch geprägten Welt trotz einer Tradition der Toleranz (nicht: Gleichberechtigung) religiöse Minderheiten unterdrückt werden und dass dort oft noch brutale patriarchalische Lebensverhältnisse herrschen? Die Antwort des Rechtsstaats lautet: Nicht dadurch, dass man Menschen, die hierfür keine Verantwortung tragen, in Sippenhaft nimmt. Nicht dadurch, dass man sich die Maßstäbe von Diktaturen zu eigen macht. Sondern dadurch, dass man sich eine gemeinsame, für alle verbindliche Hausordnung gibt, die sich auf die Pfeiler Demokratie und Menschenrechte stützt. Wer diese Hausordnung respektiert, darf sich einrichten, wie er mag. Nur wer das Recht im eigenen Haus auch für Minderheiten anmahnt, kann glaubwürdig Missstände bei anderen kritisieren, wie unser Bundespräsident Wulff in Ankara.

(Es geht hier doch niemandem, nicht mal den Orks, um die Frage, ob „geltendes“ Recht beachtet werden muss. Dass es beachtet werden muss – und es könnte auch das Faustrecht gelten – ist jedem klar. Die Frage ist, welches Recht gilt, wie sieht denn die Hausordnung aus? Ist es eine mit Scharia oder eine säkulare? T.)

Die Aufklärerinnen und Aufklärer, die unsere Verfassung vor rechtstreuen Muslimen retten wollen, sollten ein wenig über den aufklärerischen Grundsatz meditieren, dass auch das Recht des anderen auf eine abweichende Meinung verteidigenswert ist, solange dieser andere sich friedlich artikuliert. Säkularistischer Tugendterror ist keine wünschenswerte Alternative zur Religionsdiktatur – und schon gar nicht zum säkularen demokratischen Rechtsstaat.

(Es geht nicht um „Tugend“. Es gibt auch keinen Terror außer dem globalen, welcher im Namen des Mohammedanismus ausgeübt wird. Und abweichende Meinungen gibt es in seiner Sphäre auch nur unter Lebensgefahr. Gegen diese Gesellschaftsform stellt sich die Islamkritik. Und gegen mutmaßlich bezahlte Agenten vom Schlage Rohes, denen ihre Mitbürger egal sind, wenn es nur ihnen persönlich gut geht. Darum geht es. T.)

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Time am 22. Februar 2011

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1) http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E5428DF971697476480FFF198F2BF37F9~ATpl~Ecommon~Scontent.html
2) http://www.pi-news.net/2011/01/moschee-brandstifter-beim-nervenarzt-linke-still/
3) http://madrasaoftime.wordpress.com/2011/02/20/festung-fur-den-fortschritt/
4) http://madrasaoftime.wordpress.com/2009/04/22/hadithe-7-strafrecht/
5) http://madrasaoftime.wordpress.com/2009/04/23/hadithe-3-aint-no-fun-waitin-round-to-be-a-millionaire/
6) http://madrasaoftime.wordpress.com/2010/10/26/mah-lammchen-mah/
7) http://madrasaoftime.wordpress.com/2011/02/12/sie-haben-keine-chance/

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Eine Antwort zu „Neues von der Quallenfarm“

  1. true smyrna sagt:

    einfach großartige analyse, DANKE.
    eine wunderbare klarstellung der heimtückischen versuche, aufrichtige und klar denkende menschen mit unterstellungen und verdrehten behauptungen zu diskreditieren.

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