Mit seinem Statement zum Leipziger „Gebetsraumurteil“ (1) zeigt der „Zentralrat der Muslime in Deutschland” einmal mehr seine absolute Kompromisslosigkeit.
„Soll Islam aus dem öffentlichen Raum verbannt werden?“, fragt der ZMD auf „islam.de“ scheinheilig, als ob seine Antwort nicht von vornherein feststünde. Ein bißchen ist den Orks doch der Schreck in die Glieder gefahren, da man ein Dimmie-Urteil erwartet hatte. Nun beeilt man sich herauszustellen, dass das Urteil ja nur für eine ganz spezielle Schule gelte, Einzelfallentscheidung sei, wobei man vor Aufregung das „t“ in der „Entscheidung“ sowie das „l” und das “t” in „veröffentlichten“ vergisst:
„Das Urteil ist eine Einzelfallenscheidung und kann nicht als grundsätzliches Verbot, das Gebet in der Schule zu verrichten, verstanden werden. Dennoch hat es Aussagekraft und lädt zu Nachahmung ein, ohne konkrete Konfliktsituation. ‚Dies ist im Hinblick des vom Grundgesetz verbrieften Rechtes auf freie Religionsausübung eine höchst bedenkliche Entwicklung‘, erklärt der Zentralrat heute in einer am Mittag veröffentichen Erklärung.“
Und dann wird das Geschrei lauter:
“Das Urteil hat einer religionsfreien Zone für die Schule keineswegs das Wort geredet. Es wäre auch ein verkehrtes und für unsere Gesellschaft ein höchst abträgliches Verständnis von weltanschaulicher Neutralität, wenn daraus Verbannung von Religion aus dem öffentlichen Leben abgeleitet wird.“
Kreisch, kreisch… es ging aber doch gar nicht um die „Verbannung von Religion aus dem öffentlichen Leben“, sondern um die Zurückweisung der dreisten Ansprüche eines von seinem Imam vorgeschobenen mohammedanistischen Grünschnabels an seine SCHULE.
Und dann wird die Schule beschuldigt, nicht in der Lage zu sein, „ein friedliches, tolerantes Miteinander der Lehrer und Schüler“ zu regeln:
„Die Leipziger Richter haben vielmehr ein friedliches, tolerantes Miteinander der religiös oder auch nicht religiös aktiven Lehrer und Schüler gefordert. Das muss die Schule zunächst einmal selbst regeln, wozu sie in diesem speziellen Fall offenbar nicht in der Lage war.“
Nachdem sie gehofft hatten, klammheimlich immer mehr Territorium in deutschen Schulen in Besitz zu nehmen, hat das Berliner Urteil ihre Bemühungen nun aufgedeckt und zurückgewiesen. Da ist der Ärger bei den Orks groß:
„Der gerichtliche Gang und die unversöhnliche Positionen der streitenden Parteien hat hier in unnötiger Weise einem bisher weitestgehend befriedeten Bereich einen überhöhten Aufmerksamkeitsgrad geschenkt, der durch die gelebte Praxis in den meisten Schulen in Deutschland nicht gerechtfertigt ist.“
Sodann folgt eine verwirrende Konstruktion:
„Der Schulfrieden wird z.B. durch vorhandene Andachtsräume, oder dass in der meisten Zeit ohnehin die Schüler zu Hause in der noch vorgeschriebenen Zeit das Gebet verrichten, gewahrt.“
Der Schulfrieden wird gewahrt, wenn es Andachtsräume gibt? Ja eben dies war doch die Position des Orkschülers, weshalb er seine Schule vor Gericht zog. Zu Hause das Gebet verrichten? Aber selbstverständlich, das war die Position des Gerichts. Die Orks sollen die Welt mit ihrem Psychoschrott in Ruhe lassen, warum also die Kritik? Was also will der ZMD? Er lässt die Katze aus dem Sack:
„Die streitenden Parteien – insbesondere das Rektorat – haben es versäumt, frühzeitig durch Mediation – zu dem sich die islamischen Religionsgemeinschaften jederzeit bereit erklärten – eine außergerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Und ob der Schulfrieden für den betroffenen Schüler nun durch dieses Urteil gewahrt ist, bleibt höchst fraglich.”
Alles klar, Hauptschuldiger ist die Schulleitung, die den Forderungen des Mohammedanisten nicht nachgegeben und ihm nicht den Raum zur Verfügung gestellt hat. Und nun ist er dahin, der Schulfrieden, wobei der ZMD unter Schulfrieden nicht den Frieden an der Schule sondern ausschließlich die Erfüllung des Willens eines Orkschülers versteht. Und im letzten Satz ist sie auch schon wieder, die bei Mohammedanisten unvermeidliche Drohung, „wartet nur was jetzt passiert!“
Kewil schrieb bei PI zu dem Fall (2):
„In erster Instanz hatte Moslem Yunus gewonnen, was in der Öffentlichkeit Empörung hervorrief. Ein Gebetsraum wurde extra für diesen Schüler, der zur Zeit gerade Abi macht, eingerichtet, er besuchte ihn nur 14 Mal.“
Der Schüler HATTE also einen Gebetsraum, es war ihm nämlich extra ein Computerraum zur Verfügung gestellt worden. Das verschweigt der lügenhafte Artikel des ZMD. Der „Tagesspiegel“ (3):
„Der Schüler hatte bis dahin einen umgewidmeten Computerraum nutzen dürfen, er soll ihn aber nur ein rundes Dutzend Male aufgesucht haben.“
Warum ging es also dem Ork? Kewil verlinkte zum Bundesverwaltungsgericht (4):
„Der Kläger, Schüler eines Gymnasiums in Berlin, ist muslimischen Glaubens. Im November 2007 verrichtete er in der Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden zusammen mit Mitschülern auf einem Flur des Schulgebäudes das Gebet nach islamischem Ritus. Die Schüler knieten dabei auf ihren Jacken, vollzogen die nach islamischem Ritus erforderlichen Körperbewegungen und deklamierten den vorgegebenen Text… Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, an die das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht gebunden war, waren an der vom Kläger besuchten Schule zwischen muslimischen Schülerinnen und Schülern teilweise sehr heftig Konflikte wegen des Vorwurfs ausgetragen worden, nicht den Verhaltensregeln gefolgt zu sein, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben.“
Wie gruselig ist das denn? Wieder sieht man deutlich, dass es den Mohammedanisten nur darum ging, die soziale Kontrolle über alle Orientalen an der Schule zu übernehmen und provokativ und demonstrativ Territorium zu besetzen und zu beherrschen.
Mit „Andacht“ oder Spiritualität hat das nicht im Geringsten etwas zu tun.
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Time am 5. Dezember 2011
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1) http://islam.de/19336
2) http://www.pi-news.net/2011/11/heute-gebetsraumurteil/
3) http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/streit-um-gebetsraum-vor-bundesgericht/5893436.html
4) http://www.bverwg.de/enid/8c3ce31af74169d871c134473e0c6640,9bcaf47365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393837093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html
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PS: Auch Leo hat zum Thema etwas zur Abwechslung mal halbwegs Brauchbares geschrieben, und er bringt lesenswerte Quellen.
http://initiativgruppe.wordpress.com/2011/12/05/berlin-ein-vernunftiges-urteil-zum-beten-in-der-schule/
