Die heutige FAZ bringt einen Leserbrief von Karl Hafen von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zum Thema Burka.
Dazu möchte ich anmerken, dass bei allem völlig berechtigten Engagement gegen das abartige Frauengefängnis nicht vergessen werden darf, dass es sich bei der Burka um ein besonders evidentes und daher leicht zu treffendes Ziel handelt.
Der Burkabann (1) ist zwar genau deshalb ein gutes, weil er ein leichtes Ziel ist. Weil er eines ist, das der Counterjihad auch mit dem Rückhalt des “Vermummungverbotes”, mit der Sicherheitsargumentation, welche nicht primär eine counterjihadische ist, erreichen kann. Aber auch Kopftuchzwang, rabiatische Schrift und das Gewinsel der Muezzine sind unerträglich.
Der Sieg in dieser Frage wäre daher nur ein erster, kleiner, ein Etappensieg, der gleichwohl wichtig das Selbstbewusstsein des Counterjihad heben und ihn für seine große Aufgabe stärken würde: die vollständige Vertreibung des Mohammedanismus aus der Welt.
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Unter der Burka verliert die Frau ihre Identität
Zum Artikel von Alice Schwarzer “Der Schleier der Fundamentalisten” (2). Mann und Frau genießen in Deutschland gleiche Rechte. Sie sind Rechtsperson, Verhandlungspartner, Vertragspartner. Das Gegenüber bei der Begrüßung anzusehen, als Zeuge oder Vertragspartner sein Gesicht zu zeigen, Gemütszustände wie Freude, Sorgen und Trauer erkennbar zu lassen, gehört in unserer Gesellschaft zum zivilisierten Umgang miteinander. Unter der Burka oder dem Nikab verliert die Frau nicht nur ihr Gesicht und ihre Identität, sondern auch Rechte und Würde. In Ländern, in denen Frauen nur verhüllt auf die Straße gehen dürfen, verschwinden sie aus dem öffentlichen Raum und sind dem gesellschaftlichen Zusammenleben entzogen. Selbst diejenigen, die ohne äußeren Zwang die Entscheidung gefällt haben, entziehen sich der Teilhabe an der Gesellschaft. Ihr Blick ist eingeschränkt, aktiv und passiv.
Es ist bislang kein Staat, keine islamische Gesellschaft bekannt, in der die Vollverschleierung nicht zu massiven Einschränkungen für die Frau geführt hat. Alles Gerede, dass der Frau in Afghanistan, in Arabien oder in Iran erst durch die Verhüllung Möglichkeiten der Teilhabe eröffnet würden, ist falsch oder Verharmlosung, denn zuerst wurden den Frauen entscheidende Rechte genommen, um sie ihnen unter der Bedingung des Schleiers teilweise zurückzugeben. Durch ein Verbot der Vollverschleierung wird weder das Recht auf Religionsfreiheit, noch die Meinungsfreiheit eingeschränkt, vielmehr werden den Frauen erst dadurch die Grundrechte garantiert. Es ist falsch zu argumentieren, ein Verbot nicht zu brauchen, weil die wenigen Verschleierten in der Öffentlichkeit nicht auffielen. Und wer meint, ein Verschleierungsverbot für muslimische Frauen fessele diese an die Wohnung, begründet ungewollt die Notwendigkeit eines Verbotes derartiger Freiheitsberaubung.
Zur Freiheit gehört das freie Gesicht. Wir wollen sehen, wer uns gegenübersteht, nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen, nicht nur aus Gründen der Verständigung und der Sicherheit, sondern weil es unserer Vorstellung von der Würde des Menschen entspricht. Jeder, der sich aus politischen oder religiösen Nöten bei uns niederlässt oder seine Religiosität hier erst erkennt, soll wissen, dass er hier aufgrund unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung frei sein kann und keine Angst vor Bestrafung fürchten muss, sondern vielmehr staatlichen Schutz vor Zwang und Unterdrückung erfährt oder einfordern kann, weil das Grundgesetz und unsere Gesellschaft seine Würde achten und schützen.
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Time am 27. Juli 2010
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1) http://madrasaoftime.wordpress.com/2010/07/16/erst-burkabann-und-dann/
2) Exzellenter Aufsatz von Alice Schwarzer unter: http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EA041CEEF683D4EA38C4F79429F60DFD6~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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P.S., Thema Sanktionen gegen die iranischen Nazislamisten, Klaus-Dieter Frankenberger in der heutigen FAZ:
